✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
16. März 2021
Das Bundesland Niedersachsen setzt ein klares Zeichen in Richtung E-Mobilität: Bis 2022 werden bis zu zehn Millionen Euro zur Förderung des Ausbaus von privaten Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge bereitgestellt. Mit dieser Fördermaßnahme für nicht öffentliche Ladeinfrastrukturen soll der Aufbau von Ladesäulen kleiner und mittlerer Unternehmen weiter ausgebaut werden, sodass sie ihre Fahrzeugflotte auf Elektromobilität umstellen können. Durch diese Unterstützung sollen gleichzeitig die Folgen der COVID-19-Pandemie eingedämmt werden.
Die Förderung des Landes Niedersachsen zur Bezuschussung einer Investition für die Errichtung von nicht öffentlichen Ladeinfrastrukturen können die folgenden Antragsberechtigten nutzen:
Allerdings muss das Unternehmen in Niedersachsen ansässig sein und auch das Vorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden.
Grundsätzlich unterstützt das Land Niedersachsen den Ausbau der Elektroladeinfrastruktur auf privaten Flächen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Dabei sollte, soweit es möglich ist, der Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.
Diese Ausgaben werden gefördert:
Jedoch bezieht sich diese Förderung nicht auf laufende Betriebsausgaben, Ausgaben für Grunderwerb oder Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzierungen.
Unternehmen erhalten für die Herstellung bzw. Ertüchtigung des Netzanschlusses pro Standort bis zu 60 % Zuschuss auf die Gesamtausgaben. Jedoch liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro bei Anschluss an das Niederspannungsnetz und bei 50.000 Euro bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Planungs- und Beratungsleistungen werden ebenfalls bezuschusst mit bis zu 20 % der Investitionsausgaben.
Das sind die Förderquoten:
Diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen des Landes, Bundes oder der EU zusammen genutzt werden. Auch muss die Anlage mindestens 3 Jahre nach Fertigstellung an dem festgelegten Standort in Niedersachsen in Betrieb sein.
Nähere Informationen zu der Förderung und den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie in der Veröffentlichung des Landes Niedersachsen „Richtlinie nicht öffentliche Elektroladeinfrastruktur Unternehmen“
Die Anträge für die Förderung können nur noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden und sie müssen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 14) in Hannover eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragstellung auf „Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen“ erhalten Sie hier.
Den offiziellen Förderantrag des Bundeslandes Niedersachsen können Sie unter folgendem Link öffnen und herunterladen:
In unserem HARDY SCHMITZ WEBShop bieten wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Produkten aus dem Bereich der Elektromobilität. Das breit angelegte Produktportfolio namhafter Hersteller umfasst einzelne Elektromobilitäts-Komponenten und entsprechendes Zubehör bis hin zu kompletten Ladesystemen.