29. Juni 2022

Kreis Borken  ̶  neue Förderung für Batteriespeicher in älteren PV-Anlagen

Viel Beachtung finden die Neuanschaffungen von Photovoltaik-Anlagen. Hier gibt es verschiedenste und umfassende Förderprogramme, um die ehrgeizigen Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Der Kreis Borken setzt mit seinem neu ins Leben gerufenen Förderprogramm auf PV-Bestandsanlagen und deren lukrative Erhaltung, gerade wenn die EEG-Einspeisevergütung kurz vor dem Auslaufen steht.

So gibt es Zuschüsse für den Kauf und die Installation von stationären Batteriespeichern, die den Weiterbetrieb der in die Jahre gekommenen Anlagen effektiver machen. Dementsprechend sind die Förderungen für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden.

Das müssen Sie wissen, um die Zuschüsse zu erhalten

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Der Kreis Borken stellt 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Und die Vergabe der nicht rückzahlbaren Zuschüsse erfolgt nach dem Windhund-Verfahren. Das bedeutet, dass die Vergabe der Zuschüsse nach der Reihenfolge der eingereichten Anträge erfolgt. Also sollte schnell gehandelt werden, um sich seine Förderung zu sichern.

  • Das wird gefördert:
    Bezuschusst wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens 5 kWh. Hierfür kann ein Zuschuss von 500 Euro beantragt werden. Für Speicher mit 10 oder mehr kWh gibt es sogar einen Zuschuss von 1.000 Euro.
     
  • Diese Voraussetzungen gibt es:
    Die Batteriespeicher dürfen ausschließlich in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage betrieben werden, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen ist. Dafür maßgeblich ist das eingetragene Datum im Marktstammregister.
     
  • Das fällt nicht in die Förderung:
    Anlagen, die nach dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen sind, werden nicht gefördert. Und auch Selbstbauten sowie Eigenanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso wenig werden gebrauchte Batteriespeicher für PV-Anlagen bezuschusst.

Den Antrag einfach schnell online abschicken

Die Antragsstellung ist sehr unbürokratisch über ein praktisches Online-Formular zu erledigen. Lediglich sollten die folgenden Dokumente schon vorab bereitgehalten werden, sodass diese direkt zusammen mit dem Antrag gesendet werden können.

Folgende Unterlagen werden mit dem Antrag gesendet:

Und falls der Zuschuss für einen wirtschaftlichen Betrieb beantragt wird, muss zusätzlich noch die De-Minimis-Erklärung ausgefüllt werden.

Anträge können noch bis Ende dieses Jahres eingereicht werden. Und die entsprechende Umsetzung der beantragten Maßnahmen hat dann bis Ende 2023 zu erfolgen.

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