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09. August 2022
Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission bereits die RoHS Richtlinie 2011/65/EU in Anhang III neu geregelt und damit wurde das vorzeitige Aus für Leuchtstofflampen in 2023 beschlossen. Diese Neuerung der RoHS hat erhebliche Auswirkungen auf alle Anwender, die T5-/T8-Leuchstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stehsockel zur Allgemeinbeleuchtung im Einsatz haben.
Hier die aktuellen Änderungen der RoHS auf einen Blick:
Damit ist die Ausphasung dieser Leuchtmittel eingeläutet und das Inverkehrbringen wird verboten. Jedoch ist ein Abverkauf von Lagerbeständen weiterhin möglich.
Die Richtlinie RoHS (Restriction of the use of Hazards Substances) legt die Beschränkungen fest, inwieweit Gefahrenstoffe verwendet werden dürfen. Im Falle der zuvor genannten Leuchtmittel ist die Verwendung von Quecksilber das Problem. Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten.
Mit der Änderung im Frühjahr wurden die Ausnahmeregelungen für T5-/T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Halogen-Pins zur Allgemeinbeleuchtung gekippt. Demnach dürfen nur noch HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen (wie beispielsweise UV-C-Desinfektionslampen) für weitere drei bis fünf Jahre weiter hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
Aktuell sind in 40 Prozent der deutschen Industrieunternehmen noch die vom Verbot betroffenen Leuchtmittel im Einsatz. Aber auch in weiteren Wirtschaftsbereichen und in privaten Haushalten lassen sie sich häufig finden. Zwar können entsprechende Vorräte mit diesen Leuchtmitteln angelegt werden, jedoch ist dies keine nachhaltige Lösung. Über kurz oder lang wird eine Umrüstung auf moderne und effizientere Lichtquellen erforderlich werden.
Dabei sollten auch die Preissteigerungen mit in Betracht gezogen werden, die die erhöhte Nachfrage zum endgültigen Verbot in 2023 mit sich bringen kann – sowohl für eine Bevorratung als auch eine Umrüstung. Die Verknappung der verbotenen Leuchtmittel und das Wissen der LED-Hersteller um die Notwendigkeit der Umrüstung können zu Preiserhöhungen führen.
Sowohl preislich als auch hinsichtlich der Stromkosten wird sich auf lange Sicht ein rechtzeitiger Wechsel auf energieeffiziente Leuchtmittel mit LED-Technologie mit Sicherheit auszahlen. Damit können Betriebe und Privatverbraucher die steigenden Kosten umgehen.
Aktuell stehen als alternative Leuchtquelle LED-Leuchtmittel im Fokus und sie bieten im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtstofflampen einige Vorteile. Ein schlagendes Argument dürfte die hohe Energieeffizienz von LEDs sein. Bis zu 80 Prozent Energieeinsparungen sind beispielsweise im vergleichsweisen Stromverbrauch einer Glühlampe zu verzeichnen. Zudem kommt ein LED-Leuchtmittel ganz ohne schädliche Chemikalien wie beispielsweise Quecksilber aus.
Zwar schlagen die höheren Anschaffungskosten der LED-Leuchtmittel im Vergleich zu herkömmlichen Lampen negativ zu Buche, dennoch relativieren sie sich. Da eine LED-Beleuchtung mit einer deutlich längeren Lebensdauer und einer höheren Energieeffizienz sich schnell amortisiert.
Ebenfalls spricht die moderne Technik für LED-Leuchtmittel. Sie sind in unterschiedlichen Lichtstärken sowie Farbtemperaturen erhältlich und können individuell sowie bedarfsgerecht angepasst werden. Zudem ist die Steuerung durch Sensoren zusätzlich stromsparend.
Falls Sie bereits über einen Lampenwechsel nachdenken, dann können Sie heute schon auf eine große Anzahl an Ersatzprodukten zurückgreifen. Beim Lampentausch sollten am besten die folgenden Punkte beachtet werden, wenn eine LED-Retrofitlösung zum Einsatz kommen soll:
LED-Lampen sollten alle technischen Anforderungen erfüllen und die Nachhaltigkeit liefern, die bei Retrofit-Lösungen erforderlich sind. Daher ist auf gewisse Qualitätsmerkmale der Leuchtmittel zu achten, damit langfristig der gewünschte Effekt erzielt wird, den moderne LED-Technologie bietet.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Merkmale kurz zusammengefasst:
Überzeugen Sie sich von unserer umfangreichen Auswahl an erstklassigen LED-Markenprodukten für Ihre Retrofit-Lösung. Prüfen Sie jetzt einfach die alternativen LED-Produkte für die Leuchtstofflampen, die von dem Verbot in 2023 betroffen sind.
Auch für eine 1:1-Sanierung der Anlage oder eine komplette Neuplanung finden Sie in unserem WEBShop die richtigen LED-Leuchten inklusive des passenden Installationsmaterials.
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