17. März 2022

Jetzt die neue BEG-Förderung nutzen und 20 % Zuschuss für neue LED-Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude erhalten!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ab dem 01.01.2021 Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM), die u.a. zur Minderung von CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudesektor (Nicht Wohngebäude NWG) in Deutschland beitragen.

Was wird gefördert?

Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG)

  • Der Austausch von Leuchten auf LED im Innenbereich
  • 20 % auf Material, Montage, Nebenarbeiten wie Baustelleneinrichtung, Steiger, Maler, Leitungen, Verteilungsarbeiten, Investitionsvolumen mindestens 2.000 € (netto) bis max. 15 Mio. € (Fördergrenze von 1.000 €/m² Nutzfläche)
  • 20 % für Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz, inklusive aller Komponenten
  • 50 % für Antragstellung und Baubegleitung (max. 20.000 €)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Projekt befindet sich in Deutschland
  • Das Projekt ist mindestens 5 Jahre alt und wird weiterhin mindestens 10 Jahre genutzt
  • Es ist ein unabhängiger Energieeffizienzexperte zu beauftragen
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 € (netto)
  • Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
  • Der Lichtstromerhalt muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen
  • Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) beträgt mindestens:
    • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    • 120 Lumen je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen
  • (Lichtquellen für den Einbau in Bestandsleuchten sind nicht förderfähig, z.B. LED-Tubes)
  • Die Gebäude müssen beheizt sein, d.h. +12 °C nach dem Gebäudeenergiegesetz
  • Unbeheizte Hallen, Garagen und Kühlhäuser sind nicht förderfähig

Wie wird gefördert und wie funktioniert die Antragstellung?

  • Förderzeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2030
  • Fördersatz: 20 % für Einzelmaßnahmen und 50 % für Antragstellung und Baubegleitung Als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss über die KfW
  • Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht
  • Es ist ein unabhängiger Energieeffizienzexperte zu beauftragen https://www.energie-effizienz-experten.de/
  • Der Energieeffizienzexperte stellt vor Vorhabenbeginn (d.h. vor Abschluss eines Liefer- o. Leistungsvertrags) den Antrag bei der BAFA
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden
  • Bei der Antragstellung erfolgt keine Detailprüfung
  • Bewilligungszeitraum nach Zugang des Zuwendungsbescheids: 24 Monate
  • Verlängerung: maximal 24 Monate
  • Auszahlung der Fördermittel nach der Umsetzung durch Verwendungsnachweise (Rechnungen) im Rahmen einer detaillierten Prüfung

Zählen Sie auf unsere IHK zertifizierten LED-Fachberater, die Sie bei der Projektierung unterstützen.

E-Mail: licht-support@hardy-schmitz.de
Tel. 05971/999-356
 

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