Jetzt die neue BEG-Förderung nutzen und 20 % Zuschuss für neue LED-Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude erhalten!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ab dem 01.01.2021 Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM), die u.a. zur Minderung von CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudesektor (Nicht Wohngebäude NWG) in Deutschland beitragen.
Was wird gefördert?
Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG)
- Der Austausch von Leuchten auf LED im Innenbereich
- 20 % auf Material, Montage, Nebenarbeiten wie Baustelleneinrichtung, Steiger, Maler, Leitungen, Verteilungsarbeiten, Investitionsvolumen mindestens 2.000 € (netto) bis max. 15 Mio. € (Fördergrenze von 1.000 €/m² Nutzfläche)
- 20 % für Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz, inklusive aller Komponenten
- 50 % für Antragstellung und Baubegleitung (max. 20.000 €)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Projekt befindet sich in Deutschland
- Das Projekt ist mindestens 5 Jahre alt und wird weiterhin mindestens 10 Jahre genutzt
- Es ist ein unabhängiger Energieeffizienzexperte zu beauftragen
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 € (netto)
- Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
- Der Lichtstromerhalt muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen
- Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) beträgt mindestens:
- 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
- 120 Lumen je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen
- (Lichtquellen für den Einbau in Bestandsleuchten sind nicht förderfähig, z.B. LED-Tubes)
- Die Gebäude müssen beheizt sein, d.h. +12 °C nach dem Gebäudeenergiegesetz
- Unbeheizte Hallen, Garagen und Kühlhäuser sind nicht förderfähig
Wie wird gefördert und wie funktioniert die Antragstellung?
- Förderzeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2030
- Fördersatz: 20 % für Einzelmaßnahmen und 50 % für Antragstellung und Baubegleitung Als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss über die KfW
- Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht
- Es ist ein unabhängiger Energieeffizienzexperte zu beauftragen https://www.energie-effizienz-experten.de/
- Der Energieeffizienzexperte stellt vor Vorhabenbeginn (d.h. vor Abschluss eines Liefer- o. Leistungsvertrags) den Antrag bei der BAFA
- Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden
- Bei der Antragstellung erfolgt keine Detailprüfung
- Bewilligungszeitraum nach Zugang des Zuwendungsbescheids: 24 Monate
- Verlängerung: maximal 24 Monate
- Auszahlung der Fördermittel nach der Umsetzung durch Verwendungsnachweise (Rechnungen) im Rahmen einer detaillierten Prüfung
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