08. Juli 2021

Jetzt noch einfacher: Bundesförderungen für neue LED-Beleuchtungsanlagen nutzen

Bereits in 2020 ist die Zahl der Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden um 50 % angestiegen und Nachhaltigkeit bleibt weiter ein wichtiger Trend. Sowohl die EU als auch die Bundesregierung fördern intensiv Neubau- und Sanierungsprojekte, die durch mehr Energieeffizienz zum Klimaschutz beitragen. Um die hochgesteckten Ziele bis 2030 verwirklichen zu können, wurden die Förderprogramme überarbeitet, modernisiert, weiterentwickelt und wesentlich vereinfacht.


Aktualisierung zum 22.02.2022

Nachdem überraschend am 24.01.2022 die Bundesregierung mitteilte, dass diese staatlichen Fördermaßnahmen der KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt werden, wurde das Programm zur Energieeffizienz-Förderung BEG nun wieder ab dem 22.02.2022 aufgenommen. Die Förderbedingungen bleiben für Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen von Bestandsbauten unverändert und es wurden nun weitere 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Jedoch sind auch weiterhin die Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen in Neubauten eingestellt.   


Der Startschuss fiel am 1. Januar 2021:

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – werden mit der neuen BEG in einem einzigen Förderangebot gebündelt.

Aktuell besteht die BEG aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG) sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert. 

 

Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2021 startete die Bezuschussung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM, wozu auch Maßnahmen zum Austausch von veralteten Beleuchtungssystemen zählen. Dabei sind einige wichtige Neuerungen mit der Überarbeitung des Förderangebotes eingeführt worden. 

Eine der wesentlichsten Änderungen ist die dringend notwendig gewordene Vereinfachung des Antragverfahrens. Damit werden die bisherigen Hürden reduziert: Die breit angelegte Förderung integriert zehn bisherige Einzelprogramme und wird bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Es gibt nur noch ein einziges Antragsformular, dessen Bearbeitung jeder Antragsteller zukünftig online einsehen kann.

Im Weiteren haben wir die BEG EM-Einzelmaßnahmen zur Renovierung und Sanierung von Beleuchtungsanlagen genauer analysiert. (BEG EM NWG)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für die BEG LED-Förderung als Einzelmaßnahme sind:

  • Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Eigentümer, Pächter/Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister (Contracting)
  • Sonstige juristische Personen

Städte und Gemeinden können das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nutzen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative.

Was wird gefördert?

Innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Einzelmaßnahmen gefördert, die grundsätzlich energetische Sanierungsmaßnahmen umfassen. Investitionen in Energieeffizienz sind in dem Bereich von Beleuchtungsanlagen ebenfalls enthalten. Diese Vorhaben fallen in das BEG Förderprogramm:

  • Leuchtenaustausch nach Mindestanforderungen inklusive der Umfeldmaßnahmen (z. B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung, Arbeiten für Verteilungen und Malerarbeiten)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Tageslicht oder Präsenz einschließlich aller Komponenten
  • Komponenten für ein Energiemanagement-System inklusive der Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
  • Leistungen innerhalb der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten und auch durch Dritte

(Hinweis: Lampen für den Einbau in Bestandsleuchten werden nicht bezuschusst: Kein Retrofit)

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz für Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme zur Optimierung der Energieeffizienz in Neubauten und Bestandsgebäuden liegt bei 20 %. Der Satz für Antragstellung und Baubegleitung liegt bei 50 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. ab dem 01.07.2021 als zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss bei der Kreditvariante über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben den technischen Mindestanforderungen, die ebenfalls gewährleistet sein müssen, sind diese Voraussetzungen bindend für die Beantragung der Förderung:

  • Die geförderte Anlage ist mindestens 5 Jahre alt und muss mindestens 10 Jahre weiter genutzt werden.
  • Ein Energieeffizienzexperte (nach Expertenliste) muss mit eingebunden werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen (netto).
  • Das Bauvorhaben muss sich in Deutschland befinden.

Wie sind die technischen Mindestanforderungen?

Grundsätzlich kann die Förderung nur in beheizten Gebäuden beantragt werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müsste somit die Innentemperatur mindestens 12 °C betragen. Unbeheizte Hallen, Garagen oder auch Kühlhäuser sind nicht förderfähig. Die weiteren technischen Mindestanforderungen sind:

  • Der Lichtstromerhalt für LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.
  • Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) beträgt mindestens:
    • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    • 120 Lumen je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen

Wie verläuft die Antragstellung?

Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Projektbeginn bei der BAFA zu stellen sind - also noch vor Abschluss eines der Lieferungs- oder Leistungsverträge. Weiterhin muss der Antrag durch einen Energieeffizienzexperten gestellt werden, der unabhängig beauftragt wird. Dabei dürfen Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung (Eingangsdatum BAFA/KfW) erbracht werden. Der weitere Ablauf ist dann wie folgt:

  • Bei der Antragstellung erfolgt keine Detailprüfung.
  • Bewilligungszeitraum nach Zugang des Zuwendungsbescheids: 24 Monate
  • Verlängerung: maximal 24 Monate
  • Auszahlung der Fördermittel nach der Umsetzung durch Verwendungsnachweise (Rechnungen) im Rahmen einer detaillierten Prüfung durch die BAFA  

Diese LED-Leuchten fallen in das BEG Förderprogramm

Mit den LED-Leuchtlösungen von Philips können die staatlichen Zuschüsse innerhalb des festgelegten Rahmens des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in vielen Anwendungen genutzt werden. Denn veraltete Beleuchtungstechnologien belasten nicht nur die Umwelt, sondern auch erheblich die Stromrechnungen von Unternehmen und Kommunen.

Die Zuschüsse der BEG machen den Umstieg auf umweltfreundlichere LED-Leuchtenalternativen einfach, denn durch die „Light Emitting Diodes“ kann viel Energie eingespart werden und damit auch erhebliche Kosten.

Die BEG fördert den Austausch von Innenbeleuchtungen und setzt damit die besten Voraussetzungen für eine bessere Energiebilanz, einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes und einer deutlich besseren Lichtqualität.

Finden Sie hier einen Überblick zu den LED-Lösungen von Philips, die Sie für Ihr neues LED-Beleuchtungsprojekt unter Nutzung der BEG-Förderung einsetzen können. 

Innerhalb der Industriebeleuchtung werden häufig auch LED-Lichtbandsysteme eingesetzt, da sie durch eine einfache Montage, ein sehr gleichmäßiges Lichtbild sowie eine hohe Energieeffizienz punkten. Sehr anpassungsfähig und schnell erweiterbar können auch LED-Lichtbandsysteme durch die BEG bezuschusst werden. Dafür bietet Philips die folgenden Systeme:

Gleich mehrere Produktfamilien von Philips bieten für eine optimale Bürobeleuchtung leistungsstarke, durchdachte Lösungen. Die eleganten, effizienten und funktionellen Leuchtlösungen lassen sich durch ihr attraktives und zurückhaltendes Design flexibel in modernen Büroräumen einsetzen. Mit diesen Leuchten wird für eine normgerechte Bürobeleuchtung gesorgt und für die Umrüstung kann der BEG Zuschuss genutzt werden:

LED-Downlights sorgen für eine funktionale, akzentuierte Beleuchtung. Philips LED-Lösungen sind eine hocheffiziente und nachhaltige Beleuchtungslösung, die eine gleichbleibende Beleuchtungsstärke und gute Farbwiedergabe realisiert. Mit einer langen Lebensdauer sind die Downlights eine ideale Leuchtlösung für öffentliche Gebäude, Büro- und Verkaufsräume und können auch durch BEG gefördert werden:

 

Unser Team unterstützt Sie in allen Beleuchtungsfragen

Profitieren Sie von unserem Know-how. Unsere qualifizierten Fachberater aus dem Bereich Licht & Leuchten unterstützen Sie bei Ihrem Projekt und beraten Sie gern – auch vor Ort. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen beleuchten wir Ihr Projekt mit fundierter technischer Kompetenz und realisieren professionelle und innovative Beleuchtungslösungen – fachkundig, herstellerneutral und stets individuell. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen eine zuverlässige Abwicklung aller Leistungsverzeichnisse.

Hinsichtlich der neuen und sehr attraktiven BEG Förderungen können Sie auf unsere Fachkompetenz zählen. Wir unterstützen Sie bei der Projektberatung, prüfen die Förderfähigkeit und analysieren Ihr Sanierungspotenzial. Gemeinsam erarbeiten wir Ihr individuelles Beleuchtungskonzept mit Lösungsvorschlägen.

Wir unterstützen Sie gern und für eine persönliche Beratung oder auch Fragen rund um die BEG Fördermaßnahmen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns:

Rainer Wehning-Opitz

Fon: +49 (5971) 999-282
Fax: +49 (5971) 999-273
E-Mail: wehning-opitz(a)hardy-schmitz.de

Michael Ostberg

Fon: +49 (5971) 999-260
Fax: +49 (5971) 999-273
E-Mail: michael.ostberg(a)hardy-schmitz.de

Pedro Coelho

Fon: +49 (5971) 999-416
Fax: +49 (5971) 999-259
E-Mail: pedro.coelho(a)hardy-schmitz.de

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