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30. März 2021
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das Förderungsprogramm für stationäre elektrische Batteriespeicher wieder aufgenommen. Mit dem Programm Progres.NRW können ab dem 04. Februar 2021 erneut Anträge gestellt werden, um Unterstützungen des Landes bei Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage für stationäre elektrische Energiespeicher bzw. Batteriespeicher zu erhalten. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 20. November 2021 gültig sein.
Wichtig zu wissen ist, dass innerhalb des Förderprogramms Progres.NRW nur die Finanzierung des elektrischen Batteriespeichers inklusive des zu seinem Betrieb erforderlichen Batteriemanagementsystems bezuschusst wird. Die Solaranlage selbst ist in dieser Förderung nicht mit inbegriffen. Jetzt können wieder die attraktiven Fördermöglichkeiten genutzt werden:
Die Höhe der Förderung beträgt 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Jedoch wird der Zuschuss nur gewährt ab einem Förderbetrag von 350 Euro pro PV-Anlage. Darüber hinaus ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort beschränkt.
Private Haushalte und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen des Förderprogramms Proges.NRW von den Zuschüssen profitieren. Die Förderungsberechtigten sind:
Die Förderung ist begrenzt auf das Land NRW. Somit können Einwohner des Bundeslandes aber auch Unternehmen mit Sitz in NRW die Förderungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss auch die PV-Anlage innerhalb Nordrhein-Westfalens errichtet werden.
Die Anträge können voraussichtlich bis zum 20. November 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Antragsstellung ist nur über den elektronischen Weg möglich. Hierfür ist auf der Website des Förderprogramms Progress.NRW ein entsprechendes Online-Antragsformular eingestellt. Alle geforderten Unterlagen werden direkt in das Online-Formular hochgeladen und zusammen mit dem Antrag versendet.
Die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Vorgehensweise sind wie folgt:
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