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08. April 2021
Elektromobilität ist die Zukunft und die Klimaziele bis 2030 sind hochgesteckt. Damit die Schallgrenze von zehn Millionen zugelassenen Elektrofahrzeugen bis dahin erreicht werden kann, schaffen die Bundesregierung zusammen mit der Industrie deutliche Impulse. Die Kaufprämien für E-Autos werden erhöht und die Laufzeit des neuen Umweltbonus bei Anschaffung wird bis Ende 2025 verlängert. Sogar kann die Prämie rückwirkend für alle Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Darüber hinaus sind nicht nur rein batteriebetriebene Neufahrzeuge für diese Förderung gelistet. Die Bandbreite an Zuschüssen ist breit gefächert, wie Sie im Folgenden sehen werden.
Aktuell können mehr als 700 Modellvarianten in Deutschland von der Kaufprämie profitieren. Diese Fahrzeugtypen fallen unter die förderfähigen Elektrofahrzeuge:
Die förderfähigen Elektrofahrzeuge sind alle auf der Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) aufgeführt. Hier steht Ihnen die Liste zum Download bereit (PDF – 313 KB).
Nicht nur Neufahrzeuge kommen in den Vorzug der attraktiven Kaufprämie der Bundesregierung und der Industrie. Auch junge Gebrauchtwagen können die Umweltprämie kassieren. Die Voraussetzungen dafür sind, dass der PKW ab dem 4. November 2019 innerhalb der EU erstzugelassen wurde und nicht älter als zwölf Monate ist. Zudem darf er weder als Firmenwagen noch als Dienstfahrzeug bei Ersterwerb eine staatliche Förderung erhalten haben. Die Förderung erfolgt in Höhe der Zuschüsse für Neufahrzeuge. Alle Einzelheiten sind in dem Merkblatt des BAFA nachzulesen und dieses können Sie hier downloaden (PDF – 232 KB).
Das Antragsverfahren für den Erhalt der Umweltprämie wurde in 2020 vereinfacht – auch für Leasingfahrzeuge. Sowohl privates als auch gewerbliches Leasing wird gefördert und der Bonus wird nach der Laufzeit gestaffelt. Zwar muss der Kunde anteilig für die Prämie des Bundes mit einer Sonderzahlung in Vorleistung gehen, diese wird dann aber später mit dem Umweltbonusantrag beim BAFA erstattet. Gewerbetreibende können den Bundesanteil auch direkt an den Händler abtreten und das entsprechende Formular finden Sie hier (PDF – 110 KB).
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Körperschaften sowie Vereine, auf die das Elektroauto zugelassen wird. Der Antragssteller erhält die Kaufprämie, wenn er sich verpflichtet, das Fahrzeug mindestens sechs Monate zu halten. Auch lokale Gewerbe und Selbstständige können von der Kaufprämie profitieren und sogar auf eine doppelte Unterstützung durch Länderhilfen setzen. Dies fasst vor allem bei Handwerkerbetrieben, Kurier- und Lieferdiensten sowie Taxiunternehmen oder Fahrschulen.
Bis Juni 2020 betrug die Prämie 6.000 Euro bei Kauf oder Leasing eines rein batteriebetriebenen E-Autos oder eines Wasserstofffahrzeugs mit einem Listenneupreis von bis zu 40.000 Euro. Jedoch wurde im Juni zusätzlich zum Umweltbonus die sogenannte Innovationsprämie eingeführt mit erheblichen Erhöhungen der Prämien. So erhalten Sie aktuell bei Kauf eines Fahrzeuges aus zuvor beschriebener Kategorie einen Zuschuss von 9.000 Euro. Dabei fördert der Bund 6.000 Euro und die Industrie 3.000 Euro. Auch teurere Fahrzeugmodelle bis 65.000 Euro werden gefördert mit einem Zuschuss von 7.500 Euro. Dieser erhöhte Umweltbonus gilt bis Ende 2025.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und den Antrag zur neuen Richtlinie finden Sie hier.
Die Kaufprämie kann nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die gute Nachricht jedoch ist, dass das Antragsverfahren vereinfacht wurde und nur wenige Unterlagen eingereicht werden müssen. Lediglich die Rechnungskopie vom Autohändler und der Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) müssen beigefügt werden. Achten sollte man darauf, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat und dies auch ausgewiesen ist. Dann können die Dokumente einfach zusammen mit dem Antrag als Kopie hochgeladen werden.