Alle Fakten zum Verbot von Leuchtstoff- und Halogenlampen 2023

Viele konventionelle Leuchten und Lampen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden und für Weitere ist in 2023 bereits die Ausphasung angesetzt. Die Grundlage hierfür bilden gleich zwei EU-Verordnungen:

» SLR – Single Lighting Regulation 2019/2020/EU und 2019/2015/EU

» RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.

Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (SLR) verbietet hinsichtlich des Energieverbrauchs ab dem 1. September 2023 die meisten Halogenleuchten.

Dahingegen regelt die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) die Schadstoffgrenzwerte. Darunter fallen auch die Grenzwerte für Quecksilber in Leuchtstofflampen, die im Jahr 2023 ebenfalls nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Hier die aktuellen Daten zur Ausphasung auf einen Blick:

Damit ist die Ausphasung dieser Leuchtmittel eingeläutet und das Inverkehrbringen wird verboten. Jedoch ist ein Abverkauf von Lagerbeständen weiterhin möglich.

Ausnahmen und Sonderfälle – diese Leuchtmittel bleiben

Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen fallen größtenteils nicht in das aktuelle Verbot. Hierzu zählen unter anderem Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie Öfen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung.

Diese Lichtquellen sind von dem aktuellen Verbot nicht betroffen:

» UV-Strahler (> 2mW/klm)
» Lampen > 60 lm oder < 82.000 Lumen
» Engstrahlende Lichtquellen (unter 10 Grad)
» Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)
» Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)

» Spezial-Anwendungen (z. B. für Öfen 300 °C oder Signalgebung)

Alternativen zu betroffenen Leuchtstofflampen

Es gibt ausgereifte LED-Alternativen, die als Ersatz verwendet werden können. Und für den Leuchtmitteltausch stehen die folgenden Optionen zur Auswahl:

» Austausch des konventionellen Leuchtmittels durch LED-Retrofits.
» Austausch der kompletten Leuchte durch LED-Leuchte.

» Austausch der Bestandsbeleuchtung mit professioneller Neuplanung.

LED-Retrofitlösungen – das ist wichtig

Diese Punkte sollten beim Wechsel der herkömmlichen Leuchtquelle durch eine LED-Retrofitlösung beachtet werden:

» Kompensationskondensatoren entfernen.
» LED-Retrofitlampen sind meist nicht dimmbar.
» Bei EVG-Leuchten vorher Kompatibilitätsprüfung durchführen.
» Betrieb mit Vorschaltgeräten KVG/VVG ist normalerweise möglich.
» Abstrahlcharakteristik der LED-Leuchten zu Bestandsleuchten prüfen.

» Installation prüfen und anpassen auf eventuell höhere Einschaltströme.

LED-Leuchtstoffröhren – die richtige Produktauswahl

Auf die folgenden Qualitätsmerkmale sollte bei der Wahl einer LED-Leuchtstoffröhre geachtet werden:

» Hochwertiges Gehäuse (z. B. aus Aluminium)
» Lebensdauer von mindestens 30.000 Stunden
» Sicherheitsschaltung der offenen Pin-Kontakte
» Opale Abdeckung für gleichmäßige Lichtverteilung
» Schneller Start und flackerfreies Leuchten im Betrieb
» Passende Spannungsversorgung (optimal bei 100 bis 240 Volt)
» Drehbare Sockel/Endkappen für angemessene Ausrichtung der Leuchte

» Garantierte Helligkeit (70 % der nominalen Lichtstärke bei Ende der Lebensdauer)

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Weiterführende Informationen

» Signify LED Tubes Berater:

LEDtube Berater | LiSA | Signify (philips.com)

» Leuchtstofflampenverbot-Flyer:

https://flipbook.hardy-schmitz.de/books/czbc/#p=1

» HARDY informiert Beitrag:

https://www.hardy-schmitz.de/aktuelles/hardy-informiert/2022/das-ende-der-leuchtstofflampen-2023

» EU-Regularien:

Die aktuellen EU Regularien | LEDtubes von Philips

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