06. August 2024

Beleuchtung umrüsten auf LED – neuer ZVEI-Leitfaden schafft Klarheit

Mit dem neuen Leitfaden bietet ZVEI Antworten auf entscheidende Fragen hinsichtlich der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen. Damit gibt der Verband dem Elektrohandwerk Richtlinien an die Hand, um EU-konform Leuchten auf LED-Technik umzurüsten.

Folgende Fragen sind bei einer Umrüstung relevant:

Welche Normen und Vorschriften sind zu beachten? 
Welche Umrüstlösungen können einfach umgesetzt werden?
Wann wird eine neue CE-Konformitätsbewertung erforderlich?
Welche Änderungen sind grundsätzlich an den Leuchten möglich?

Wann ist die Bestandsbeleuchtung für eine Umrüstung geeignet?

ZVEI schafft nun Klarheit und definiert die Rahmenbedingungen, was genau bei der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen zu beachten ist. Hier sind die wichtigsten Aspekte kurz zusammengefasst.

Bestandsbeleuchtung modernisieren: Wann bleibt die CE-Kennzeichnung gültig?

Eine entscheidende Frage beim Umrüsten von Bestandsleuchten wird nun geklärt: Behält das CE-Kennzeichen nach der Modernisierung der Leuchte seine Gültigkeit? Um dies zu entscheiden, bildet der Leitfaden „Blue Guide“ der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 die Grundlage. In ihm werden die wichtigsten Kriterien für die Umsetzung von Produktvorschriften sowie des Produktsicherheitsrechts festgelegt. Und damit wird definiert, welche Änderungen an einem Produkt wesentlich sind.

Ob nun das bestehende CE-Kennzeichen nach der Umrüstung wirksam bleibt oder ob eine neue CE-Konformitätserklärung erstellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Somit dürfen an der Leuchte bei den folgenden Merkmalen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden:

der Leistung (z. B. steigender Energieverbrauch), 
der Verwendung (z. B. Innenleuchten zu Außenleuchten) 

der Bauart (z. B. IP-Schutzart). 

Ebenfalls müssen gewisse Sicherheits- und Risikokriterien weiterhin erfüllt sein. Damit muss auch bei einer Umverdrahtung nicht zwangsläufig ein CE-Konformitätsverfahren angestrebt werden.

Insgesamt bieten geprüfte und CE-konforme Modernisierungslösungen wie LED-Retrofitlampen, LED-Konversionslampen und Umrüstungssätze die größtmögliche Sicherheit. In jedem Fall muss die Umrüstung durch qualifiziertes Personal und gemäß den Herstelleranweisungen erfolgen.

Der Leitfaden bietet verschiedene Umrüstlösungen

Nach den umfassenden Lampenverboten in den vergangenen zwei Jahren setzte man sowohl auf Retrofit-Lösungen als auch auf komplett neue LED-Leuchten. Jetzt bietet der neue ZVEI-Leitfaden weitere Möglichkeiten, um bestehende Beleuchtungsanlagen mit ihren Komponenten wie Lichtmanagementsystemen weiterhin in Betrieb zu halten – mit neu verbauter LED-Technik.   

Demnach werden in dem Leitfaden folgende Optionen angeführt:

LED-Retrofitlampen
Sie dienen als 1:1 Ersatz für herkömmliche Leuchtstofflampen und erfordern keine baulichen Veränderungen an der Leuchte. Eingebaute Vorschaltgeräte sind hinsichtlich der Kompatibilität zu prüfen.

LED-Konversionslampen
Hier werden bauliche Veränderungen an der Leuchte vorgenommen, wie das Entfernen des Vorschaltgerätes oder eine Umverdrahtung.  

LED-Umrüstsätze
Es werden CE-konforme LED-Umbausätze angeboten, leuchtenspezifisch oder herstellerunabhängig (universell).

Insgesamt ist die Modernisierung von Bestandsanlagen ein kostengünstiger und klimaschonender Schritt, da bestehende Leuchten weiterverwendet werden können und somit zusätzlicher Elektroschrott vermieden werden kann. Wartungs- und Entsorgungskosten werden reduziert, wodurch die Beleuchtungsanlage nachhaltiger wird.

Neu oder modernisieren – in 2 Schritten zur Entscheidung

Bei der Entscheidung für eine neue Beleuchtungsanlage oder einer Umrüstung der Bestandsanlage, spielen viele Faktoren eine Rolle. Auch hierfür bietet der neue Leitfaden einen Lösungsansatz zur Orientierung.

Bei einer Umrüstung sollte im ersten Schritt festgestellt werden, ob die bestehenden Leuchten in einem guten Zustand und für eine Modernisierung geeignet sind. Besonders zu beachten sind hier der Zustand des Gehäuses, sowie der Verdrahtung.

Im nächsten Schritt geht es darum, eine Risikobewertung durchzuführen. Hierbei wird ermittelt, welche Veränderungen an den Leuchten vorzunehmen sind. Diese Prüfung sollte laut ZVEI durch qualifiziertes Personal unter Einhaltung der Herstelleranweisungen und nach geltenden technischen Regeln erfolgen.

Wenn das Ergebnis dieser beiden Schritte ergibt, dass eine Umrüstung hinsichtlich der Sicherheit, der Lichttechnik oder der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll erscheint, sollte die Entscheidung auf die Anschaffung einer neuen Beleuchtungsanlage fallen, empfiehlt der ZVEI.

Hier können Sie sich den Leitfaden „Umrüsten von Leuchten“ herunterladen:

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