24. Januar 2023

Versicherung für Wallboxen – gegen jegliche Risiken gewappnet?

Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Eine Pflichtversicherung für Ladestationen und Wallboxen gibt es nicht. Schäden an Wallboxen oder durch Wallboxen verursacht, werden häufig bereits durch weitere Versicherungen abgedeckt, jedoch gibt es auch hier Ausnahmen.

In diesem Beitrag klären wir auf, durch welche Versicherungen mögliche Schäden an einer Ladestation abgedeckt sind. Ebenfalls beleuchten wir die Versicherungsdeckung bei Schäden, die durch einen technischen Defekt der Wallbox entstehen.

Welche Risiken können durch Wallboxen entstehen?

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine fest installierte oder mobile Wallbox handelt. Bei fest installierten Ladestationen an der Wand können Schäden durch Gewalteinwirkung, Witterungseinflüsse oder durch falsche Bedienung entstehen. Bei mobilen Wallboxen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie Vandalismus und Diebstahl zum Opfer fallen können.

Diese Schäden an der Wallbox können dann Fehlfunktionen im Ladevorgang verursachen bis hin zu einem Brand. Weiterhin muss zusätzlich unterschieden werden zwischen Ladestationen, die frei zugänglich im öffentlichen Raum stehen, und Ladestationen, die sich in einem privaten Gebäude befinden.

Diese Unterscheidungsmerkmale sind für die weitere Betrachtung hinsichtlich eines möglichen Versicherungsschutzes wichtig. Zusammenfassend sind dies die Gefahren, denen Ladestationen jeglicher Art ausgesetzt sein können:

  • Diebstahl
  • Tierschäden
  • Vandalismus
  • Stromschläge
  • Kurzschluss durch defekte Kabel
  • Brand, Explosion, Überspannung
  • Elementarschäden (Wasser, Hagel, Sturm oder Blitzschlag)

Ebenfalls kann es vorkommen, dass beim Einparken die Wallbox beschädigt wird und auch die Wand dahinter.

Welche Voraussetzungen müssen Ladestationen erfüllen, damit der Versicherungsschutz greift?

Serienmäßig hergestellte Wallboxen gelten als versichert. Dabei müssen diese nach § 13 der NAV – Niederspannungsanschlussverordnung durch ein Fachunternehmen errichtet und in Betrieb genommen werden. Ebenfalls sind die TAR Niederspannung (technische Anschlussregeln Niederspannung) nach VDE-Norm 0100-722 einzuhalten.

Sind alle Regelungen und Vorschriften eingehalten worden und erfüllt, dann besteht ein Versicherungsschutz. Und als mitversichert gelten in der Regel auch dazugehörige Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker.  

Diese Versicherungen übernehmen Schäden an und durch Wallboxen

Einige Risiken von oder durch Wallboxen werden durch bereits bestehende Versicherungen, die Sie haben, abgedeckt. Jedoch sind die einzelnen Bedingungen von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Und daher sollten Sie in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsausschluss Ihrer Versicherungen darauf achten, was genau mitversichert ist und was nicht. Im Allgemeinen werden Risiken und Schäden rund um E-Ladestationen von diesen Versicherungen mit abgedeckt.

Wallbox Versicherung – Wohngebäudeversicherung

Die Wallbox ist ein normaler, mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil und wird von der Wohngebäudeversicherung umfasst. Bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossene Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten demnach auch für die Ladestation. Mit einem zusätzlichen Technikschutz sind auch Überspannungsschäden durch Netzschwankungen mitversichert.

Wallbox Versicherung – Hausratversicherung

Auch die Hausratversicherung kann einen Versicherungsschutz für die E-Ladestation bieten. Sie ist dann gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung versichert. Insbesondere mobile Wallboxen können gegen Diebstahl in der Hausratversicherung mitversichert werden, da sie in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fallen.

Wallbox Versicherung – Kfz-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung greift, wenn nicht die Ladestation selbst Schaden nimmt, sondern sie einen Schaden verursacht. Das können zum Beispiel Schäden am E-Auto sein (am Akku oder Ladesystem) durch technische Defekte. In vielen Tarifen ist die Wallbox auch gleich mit abgesichert. Daher empfiehlt es sich, den Leistungsumfang zur Mitversicherung der Wallbox genau zu kennen.

Wallbox Versicherung – Kfz-Haftpflichtversicherung

Falls ein brennendes Elektrofahrzeug die Garage oder das Gebäude selbst beschädigt, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf. Hierzu zählen auch Schäden, die durch das Einparken an die Wallbox entstehen. Ebenfalls kann der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht greifen, wenn die Wallbox durch Defekte beim Laden beschädigt wird.

Ladestationen versichern – Fazit

Ein Großteil der möglichen Risiken und Schäden im Zusammenspiel mit Elektroauto, Wallbox und Gebäude werden durch Kfz-Versicherungen, Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen abgedeckt. Einige Leistungen sind jedoch ausgeschlossen. Und häufig behält sich die Versicherungsgesellschaft vor, Einzelprüfungen durchzuführen.

Daher sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungen zunächst dahingehend prüfen, in welchen Fällen eine Deckung besteht. Ebenfalls sollte die Versicherungsgesellschaft darüber informiert werden, dass eine E-Ladestation im Haushalt oder auf dem Firmengelände ist. Bei einigen Gesellschaften und besonders für spezielle Schäden liegt jedoch kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz vor. Daher macht der Abschluss einer Wallbox Versicherung Sinn. Angeboten werden diese Versicherungen von allen großen Versicherungsgesellschaften im Rahmen von Elektroauto-Tarifen. 

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