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14. September 2023
Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Energiebedarf bis 2040 zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen zu decken. Weitestgehend ist dies dank der Küstenlage und der ertragreichen Stromgewinnung durch Windenergieanlagen ein realistisch zu erreichendes Ziel.
Um den zukünftig wachsenden Strombedarf zuverlässiger decken zu können, setzt Niedersachsen nun zusätzlich auf einen deutlich stärkeren Ausbau der Solarenergie. Neben Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gibt es verschiedene Förderungen, die eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung bieten.
Günstig und umweltfreundlich den eigenen Strom aus Solarenergie zu erzeugen, klingt verlockend. Jedoch sind die Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage nicht unerheblich. Da machen Zuschüsse und Förderungen die Entscheidung einfacher, sich für die Anschaffung einer eigenen Solaranlage zu entschließen. Jedoch ist das Angebot an Förderprogrammen recht unübersichtlich und aus diesem Grund haben unsere Solar-Experten hier die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten in Niedersachsen kurz zusammengefasst.
Für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen können auch in Niedersachsen die umfangreichen Förderungen des Bundes in Anspruch genommen werden. Hier sind die wichtigsten staatlichen Förderungen kurz zusammengefasst:
Sowohl PV-Anlagen (bis 30 kWp) als auch Batteriespeicher sind von der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2023 befreit. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer bei Kauf nicht mehr berechnet wird.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung inklusive individuell ausgearbeitetem Sanierungsfahrplan von bis zu 80 %.
Im EEG ist ein Förderanspruch verankert für den direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden. Demnach erhält der Anlagenbetreiber einen Mieterstromzuschlag von mehreren Cent pro Kilowattstunde.
Für Einfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien mit einer PV-Anlage von bis zu 30 kW: Die Einnahmen aus dem Betrieb sind steuerfrei, sowohl für Einspeisung als auch Eigenverbrauch.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem „Programm 270 – Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Kredite zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern von maximal 50.000 Euro.
Die NBank fördert innerhalb der Wohnraumförderung sowohl das Bauen als auch den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Innerhalb dieser Förderungen in Form eines Darlehens von maximal 50.000 Euro sind auch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien enthalten. Darüber hinaus gibt es regionale Förderungen durch Kommunen und Städte in Niedersachsen, die wir hier kurz zusammenfassen.
In Hannover und den umliegenden Städten Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze können die proKlima Förderangebote in Anspruch genommen werden. Das proKlima Förderprogramm, welches durch die zuvor genannten Städte finanziert wird, setzt sich wie folgt zusammen:
Alle PV-Anlagen mit mindestens 3 kWp, die auf Dächern installiert werden, erhalten einen Zuschuss von 100 Euro pro kWp (maximal 3.000 Euro).
Für fassadenintegrierte PV-Anlagen beträgt die Förderung 300 Euro pro kWp (maximal 9.000 Euro). Bei Fassaden-PV-Anlagen mit normalen Solarmodulen liegt die Förderung bei 100 Euro pro kWp (maximal 3.000 Euro).
Für PV-Anlagen oder Solarthermie auf Gründächern wird die Solaranlage mit 200 Euro pro kWp gefördert und die Solarthermie mit 40 Euro pro Quadratmeter (maximal 6.000 Euro).
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik unterstützt die Stadt Oldenburg den Photovoltaik-Ausbau und es wurde zum 5. September 2023 wieder aufgenommen. Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 3 bis 100 Kilowatt-Spitzenleistung auf und an Gebäuden im Stadtgebiet von Oldenburg.
PV-Anlagen mit einer Leistung von 11 bis 20 kWp erhalten 125 Euro pro kWp
PV-Anlagen mit einer Leistung von 21 bis 35 kWp erhalten für den Leistungsbereich von 3 bis 10 kWp 150 Euro/kWp, für den Leistungsbereich von 11 bis 20 kWp 125 Euro/kWp und für den Leistungsbereich von 21 bis 35 kWp 100 Euro/kWp.
Neben Bund, Ländern und Gemeinden stellen auch Energieversorger Fördermittel für die Errichtung von PV-Anlagen bereit. Jedoch variiert hier das Förderangebot sehr stark. So kann beispielsweise die Anschaffung einer Solaranlage durch einen Aufschlag auf die staatlich gezahlte Einspeisevergütung gefördert werden. Andere Stadtwerke oder Energieversorger zahlen auch einen einmaligen Zuschuss. Diese Förderungen können an weitere Bedingungen geknüpft sein und daher lohnt es sich, die Vertragsbedingungen genau zu lesen.
Mit dem ehrgeizigen Plan, die gesetzten Ziele zum Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen zu realisieren, wurde die NBauO angepasst. In der Bauverordnung sind alle entsprechenden Pflichten für Photovoltaik festgelegt und seit 2023 müssen zudem alle neu errichteten Gebäude so geplant werden, dass eine Nachrüstung mit einer PV-Anlage problemlos durchführbar ist. Darüber hinaus besteht eine Solar-Anlagen-Pflicht auf gewerblichen Neubauten, die sich ab 2024 auf alle öffentlichen Neubauten und ab 2025 auf alle Neubauten erstrecken soll.
In der interaktiven Lebensräume Förderauskunft finden Sie alle aktuellen Förderungen. Schnell geben Sie die Art des Gebäudes ein, Ihre Postleitzahl sowie Ihren Energieversorger und schon stehen Ihnen sämtliche Informationen zu Förderprogrammen für Ihre zukünftige PV-Anlage zur Verfügung. Nutzen Sie die praktische Möglichkeit, bequem die beste Förderung für Ihr Photovoltaik-Projekt zu finden.
Hinweis: Die Angaben in diesem Text wurden mit Stand 09/2023 sorgfältig recherchiert. Änderungen hinsichtlich des Förderungsangebotes erfolgen jedoch schnell, wenn beispielsweise die Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Daher können die Aussagen in diesem Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aktuell sein.