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14. November 2023
Auch heute noch lassen sich in vielen gewerblichen und öffentlichen Bereichen veraltete Beleuchtungsanlagen finden. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, um eine schnelle Lichtsanierung durchzuführen – auch ohne großen Aufwand. Denn es gibt genug gute Gründe, jetzt die Sanierung anzugehen:
✓ Lampenverboten zuvorkommen und Beschaffungsprobleme vermeiden
Hier erfahren Sie von unseren Lichtexperten alles Wichtige, was Sie zu einer Lichtsanierung wissen müssen. Und gleichzeitig lernen Sie auch die verschiedenen Möglichkeiten kennen, wie Sie ihre Beleuchtungsanlage sanieren können.
Die vorhandenen Lampen werden durch neue und effizientere LED-Leuchtmittel ausgetauscht. Hierfür sind bereits viele Retrofit-Alternativen auf dem Markt, sodass die Sanierung einfach, kostengünstig und schnell erfolgen kann.
Ohne großen Aufwand kann auch ein 1:1 Leuchtenwechsel vorgenommen werden. Unsere Fachberater wählen hierzu projektbezogen geeignete Leuchten in Abstimmung mit dem Kunden aus.
Erarbeitung eines neuen energiesparenden Beleuchtungskonzeptes unter Berücksichtigung aktueller DIN Vorgaben.
Besonders effektiv wird die Komplettsanierung, wenn die Leuchten vernetzt werden, und eine Lichtsteuerung integriert wird. Damit lassen sich noch einmal erheblich Stromkosten einsparen.
Um die Finanzierung der Beleuchtungssanierung zu erleichtern, gibt es Förderungen. So unterstützt etwa das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen und Selbstständige. Hierfür bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermittel zur Effizienzsteigerung der Bestandsbeleuchtung in gewerblichen Gebäuden und es können bis zu 15 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Für Kommunen und Vereine bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ebenfalls Fördermittel.
Einige häufig genutzte konventionelle Lichtquellen dürfen nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Die Grundlage dafür sind die Gesetzesänderungen der Ökodesign-Verordnung und der RoHS-Richtlinie. Dies betrifft insbesondere Leuchtmittel mit einer mangelhaften Energieeffizienz. Aber auch Leuchtmittel, die giftige Inhaltsstoffe wie Quecksilber enthalten, sind von dem Verbot betroffen.
Diese Leuchtmittel sind aktuell von dem Lampenverbot betroffen:
» Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLi und CFLni)
Weitere Verbote für Natriumdampf-Hochdrucklampen und Halogenmetalldampf-Hochdrucklampen sind in den nächsten Jahren vorgesehen. Wenn die zuvor genannten Leuchtmittel aktuell in Ihrem Beleuchtungssystem noch Anwendung finden, ist eine Lichtsanierung nicht mehr zu umgehen.
In der folgenden Broschüre „Lichtsanierung MIT SYSTEM! – Lösungen für mehr Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Produktivität“ erhalten Sie interessante Informationen, wie Sie in der Praxis einfach und ohne großen Aufwand Ihre Beleuchtungsanlage sanieren können. Werfen Sie jetzt direkt einen Blick hinein und lassen Sie sich von den vorgestellten Lösungen überzeugen.
Mit der Unterstützung von HARDY SCHMITZ wird das Umrüsten auf aktuelle Beleuchtungstechnik denkbar einfach –Energieeinsparungen von bis zu 80 % sind hierbei möglich. Tauschen Sie schnell und unkompliziert Ihre bestehende Beleuchtung aus und profitieren Sie von einer spürbar verbesserten Lichtqualität mit hochmodernen und effizienten LEDs. Die attraktiven Fördermöglichkeiten machen die Anschaffung leichter und Ihre Investition kann sich wenigen Jahren amortisieren.
✓ Zeitgerechte Gesamtlieferung oder Teillieferungen nach Projektverlauf
Kontaktieren Sie uns!
Team Lichttechnik
Tel.: +49 5971 999-356
E-Mail: licht-support@hardy-schmitz.de