25. Oktober 2023

Solarpaket I – die neuesten Photovoltaik-Gesetzesänderungen für 2024

Die Photovoltaik zählt zu den günstigsten Energieträgern und schon heute ist die Sonnenenergie eine der wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Daher sollen bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 215 GW in Deutschland installiert sein. Das bedeutet jedoch, dass der jährliche Zubau verdreifacht werden muss, um dieses Ziel zu erreichen.

Um den PV-Ausbau sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu beschleunigen, wurde im August dieses Jahres mit dem Solarpaket I die neuesten Gesetzesänderungen für Photovoltaik verabschiedet. Diese Neuerungen vereinfachen sowohl die Nutzung als auch die Investition in Solaranlagen erheblich.

Alle Neuerungen des Solarpakets I im Überblick

Mit dem Solarpaket I wurde eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die sich nachhaltig auf PV-Projekte im Jahr 2024 auswirken wird. Es enthält eine Vielzahl an Änderungen, die den Zubau auf Freiflächen und Dächern vereinfacht sowie die aktive Beteiligung der Bürger an dem Ausbau stärkt. Welche Maßnahmen mit dem Solarpaket I beschlossen wurden, haben unsere PV-Experten hier für Sie zusammengefasst.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet neue Möglichkeiten

Den lokal erzeugten Strom auch tatsächlich lokal zu nutzen, das ermöglicht die „Gemeinsame Gebäudeversorgung“. Damit ermöglicht das Solarpaket I es Solaranlagen-Betreibern auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern, ihren Solarstrom barrierefrei und direkt innerhalb des Hauses durch einen Gebäudestromnutzungsvertrag zu verkaufen.

Das sind die Neuerungen für die „Gemeinsame Gebäudeversorgung“:

  • Überschusseinspeisungen in das Netz werden nach EEG vergütet.
  • Solaranlagen-Betreiber werden von Lieferantenpflichten und Pflichten zur Reststromlieferung entlastet.
  • Der Solarstrom wird über einen vereinbarten Schlüssel rechnerisch auf alle beteiligten Nutzer aufgeteilt und abgerechnet.
  • Solaranlagen-Betreiber haben nun die Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern für eine teilweise Mieterstromversorgung.
  • Bürokratiearme Weitergabe und Verkauf des Solarstroms an Wohn- und Gewerbe-Mieter sowie Wohnungseigentümer innerhalb des Gebäudes.

Mit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die Umsetzung von dem Mieterstrom ähnlichen Modell zur lokalen Eigenversorgung von Mehrfamilienhäusern nun unbürokratisch möglich.

Es gibt auch Verbesserungen beim Mieterstrom

In dem Solarpaket I wurden ebenfalls Maßnahmen beschlossen, die das bereits etablierte Mieterstrommodell verbessern. Dabei wird vor allem der bürokratische Aufwand reduziert.

Hier die aktuellen Ergänzungen zum Mieterstrommodell:

  • Einfachere Regelungen für die Zusammenfassung mehrerer Anlagen.
  • Das Mieterstrommodell erlaubt jetzt den Verkauf an gewerbliche Stromverbraucher.
  • Mieterstrom wird auch auf gewerblichen Gebäuden sowie Nebengebäuden wie Garagen gefördert.

Mit diesen Maßnahmen werden die teilweise unverhältnismäßig hohen technischen Anforderungen gemindert, die häufig Bauvorhaben verzögerten.

Repowering und Direktvermarktung werden vereinfacht

Repowering bezeichnet den Austausch oder die Modernisierung von Komponenten einer bestehenden Solaranlage. Diese Investition wurde bislang nicht unterstützt, trägt jedoch zur Steigerung der Effizienz, Leistung und der Lebensdauer bei.

Das Solarpaket I ermöglicht diese neuen Repowering-Maßnahmen:

  • Der Austausch kann auch ohne technische Defekte oder Schäden an den Modulen durchgeführt werden.
  • Bei der Modernisierung von Solarmodulen wird die Einspeisevergütungshöhe gleichbleiben für den Anteil an Modulen, die zuvor bereits installiert waren.

Ebenfalls ermöglicht das Solarpaket I die vereinfachte Direktvermarktung:

  • Anlagen bis 25 kWp müssen keine besonderen technischen Vorgaben für die Direktvermarktung mehr aufweisen.

Das Repowering ebnet nun den Weg, für zusätzlich installierte Leistung einen neuen Förderanspruch mit einer Förderdauer von 20 Jahren in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wird auch die Direktvermarktung vereinfacht, da Direktvermarktungsunternehmen inzwischen in der Lage sind, die Einspeisungen auch von kleineren Anlagen prognostizieren zu können.

Schnellerer Netzanschluss und Duldungspflicht für Leitungsarbeiten

Ebenfalls wurde das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis 30 kW erweitert. Die Obergrenze lag hier zuvor bei 10,8 kW. Ebenso wurde in dem Solarpaket I festgelegt, dass nun der Zugang zu Grundstücken für die Verlegung von Anschlussleitungen geduldet werden muss.

Diese Maßnahmen wurden für den Netzanschluss und die entsprechenden Leitungsarbeiten festgelegt:

  • Es wurde ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen eingerichtet (Verlegung, Errichtung, Wartung und Betrieb).
  • Das Anmeldeverfahren für Anlagen bis 30 kW im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber wurde vereinfacht.
  • Die Frist für den Zählertausch wurde verkürzt und die Anlage kann auch ohne Rückmeldung des Netzbetreibers nach 4 Wochen ans Netz gehen.

Dank dieser neuen Maßnahmen werden die Verzögerungen minimiert, die bei der Umsetzung eines PV-Anlagenprojekts entstehen können.

Maßnahmen zum Ausbau von Freiflächen-Solarparks

Eine der wichtigsten Änderungen, die das Solarpaket I bringt, ist wohl die Ausweitung der Fläche für Solarparks. Denn die derzeitige Begrenzung von förderfähigen Standorten erschwert den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik.

Diese Neuerungen bringt das Solarpaket I für Freiflächen-Solarparks:

  • Bundesländer können die Nutzung per Verordnung durch eine Opt-Out-Regelung einschränken.
  • Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten können für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden.
  • Mit einer eigenen Verordnungsermächtigung werden Solarparks zusätzlich gefördert, die in besonderem Maße die Biodiversität erhalten und begünstigen.
  • Die Obergrenze für die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaik wurde auf maximal 80 Gigawatt deutschlandweit und 1 % Nutzungsfläche pro Land beschränkt.
  • Auch für Freiflächenanlagen wird der Netzanschluss beschleunigt und das Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen ist ebenfalls vorgesehen.
  • Ein neues Untersegment für besondere Solaranlagen (Parkplatz-, Agri-, Floating-, Moor-, Deponien-PV) wird eingerichtet im Rahmen der Flächenausschreibungen mit gesonderten Regelungen.

Dank des neuen Maßnahmenpakets wird die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter erhöht. Zudem konnte die derzeit im EEG verankerte starke Begrenzung von förderfähigen Solarpark-Standorten aufgebrochen werden, womit mehr Flexibilität und Raum für die Errichtung von Solarparks entstehen.

Der Weg zur umfassenden Nutzung von Gewerbe-PV-Anlagen wird freigemacht

Bisher gab es insbesondere für die gewerblich genutzten und mittelgroßen PV-Anlagen viele Hürden, die mit dem Solarpaket I beseitigt werden. Flexiblere Schwellenwerte, attraktive Direktvermarktungsmöglichkeiten und geringere bürokratische Hindernisse sollen den Ausbau unterstützen.

Diese neuen Änderungen gibt es für Gewerbe-PV:

  • PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch können die Überschussenergie ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben.
  • Anlagenzusammenfassungen werden vereinfacht, sodass ein Zubau neuer Anlagen an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten von Schwellenwerten führt.
  • Anlagenzertifikate werden erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 KW erforderlich. Darunter ist nur ein Nachweis über Einheitenzertifikate (Typenzertifikate) gefordert.

Gerade für Gewerbe-PV wurden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Anlagen trotz höherer Dachkapazität klein gehalten. Dem wirken die Maßnahmen des Solarpakets I entgegen und gewerbliche Betreiber können ihre Solaranlagen zukünftig profitabel dimensionieren.

Weitere Gesetzesänderungen sind mit dem Solarpaket II in 2024 geplant

Erst kürzlich verabschiedet, werden die Änderungen des Solarpakets I erst im nächsten Jahr ihre volle Wirkung zeigen. Währenddessen arbeitet die Bundesregierung bereits an der neuen Gesetzesvorlage für das Solarpaket II. Hier werden weitere Maßnahmenpakete zum Photovoltaikausbau in Deutschland vorbereitet.

Hierzu zählen unter anderem:

  • eine direkte Anmeldung zur Direktvermarktung.
  • bauliche und technische Anforderungen an Balkon-PV.
  • eine Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB).
  • eine einheitliche Verwaltungsabwicklung im Bereich des Denkmalschutzes.
  • bauliche Regelungen zur Vereinheitlichung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen für Aufdach-PV-Module.
  • Rahmenregelungen für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung und für Allgemeinstrom in der Betriebskostenabrechnung.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Solarpakets I und den vollständigen Gesetzesentwurf sowie die zugrundeliegende PV-Strategie der Bundesregierung.

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