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25. Oktober 2023
Die Photovoltaik zählt zu den günstigsten Energieträgern und schon heute ist die Sonnenenergie eine der wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Daher sollen bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 215 GW in Deutschland installiert sein. Das bedeutet jedoch, dass der jährliche Zubau verdreifacht werden muss, um dieses Ziel zu erreichen.
Um den PV-Ausbau sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu beschleunigen, wurde im August dieses Jahres mit dem Solarpaket I die neuesten Gesetzesänderungen für Photovoltaik verabschiedet. Diese Neuerungen vereinfachen sowohl die Nutzung als auch die Investition in Solaranlagen erheblich.
Mit dem Solarpaket I wurde eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die sich nachhaltig auf PV-Projekte im Jahr 2024 auswirken wird. Es enthält eine Vielzahl an Änderungen, die den Zubau auf Freiflächen und Dächern vereinfacht sowie die aktive Beteiligung der Bürger an dem Ausbau stärkt. Welche Maßnahmen mit dem Solarpaket I beschlossen wurden, haben unsere PV-Experten hier für Sie zusammengefasst.
Den lokal erzeugten Strom auch tatsächlich lokal zu nutzen, das ermöglicht die „Gemeinsame Gebäudeversorgung“. Damit ermöglicht das Solarpaket I es Solaranlagen-Betreibern auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern, ihren Solarstrom barrierefrei und direkt innerhalb des Hauses durch einen Gebäudestromnutzungsvertrag zu verkaufen.
Das sind die Neuerungen für die „Gemeinsame Gebäudeversorgung“:
Mit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die Umsetzung von dem Mieterstrom ähnlichen Modell zur lokalen Eigenversorgung von Mehrfamilienhäusern nun unbürokratisch möglich.
In dem Solarpaket I wurden ebenfalls Maßnahmen beschlossen, die das bereits etablierte Mieterstrommodell verbessern. Dabei wird vor allem der bürokratische Aufwand reduziert.
Hier die aktuellen Ergänzungen zum Mieterstrommodell:
Mit diesen Maßnahmen werden die teilweise unverhältnismäßig hohen technischen Anforderungen gemindert, die häufig Bauvorhaben verzögerten.
Repowering bezeichnet den Austausch oder die Modernisierung von Komponenten einer bestehenden Solaranlage. Diese Investition wurde bislang nicht unterstützt, trägt jedoch zur Steigerung der Effizienz, Leistung und der Lebensdauer bei.
Das Solarpaket I ermöglicht diese neuen Repowering-Maßnahmen:
Ebenfalls ermöglicht das Solarpaket I die vereinfachte Direktvermarktung:
Das Repowering ebnet nun den Weg, für zusätzlich installierte Leistung einen neuen Förderanspruch mit einer Förderdauer von 20 Jahren in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wird auch die Direktvermarktung vereinfacht, da Direktvermarktungsunternehmen inzwischen in der Lage sind, die Einspeisungen auch von kleineren Anlagen prognostizieren zu können.
Ebenfalls wurde das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis 30 kW erweitert. Die Obergrenze lag hier zuvor bei 10,8 kW. Ebenso wurde in dem Solarpaket I festgelegt, dass nun der Zugang zu Grundstücken für die Verlegung von Anschlussleitungen geduldet werden muss.
Diese Maßnahmen wurden für den Netzanschluss und die entsprechenden Leitungsarbeiten festgelegt:
Dank dieser neuen Maßnahmen werden die Verzögerungen minimiert, die bei der Umsetzung eines PV-Anlagenprojekts entstehen können.
Eine der wichtigsten Änderungen, die das Solarpaket I bringt, ist wohl die Ausweitung der Fläche für Solarparks. Denn die derzeitige Begrenzung von förderfähigen Standorten erschwert den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik.
Diese Neuerungen bringt das Solarpaket I für Freiflächen-Solarparks:
Dank des neuen Maßnahmenpakets wird die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter erhöht. Zudem konnte die derzeit im EEG verankerte starke Begrenzung von förderfähigen Solarpark-Standorten aufgebrochen werden, womit mehr Flexibilität und Raum für die Errichtung von Solarparks entstehen.
Bisher gab es insbesondere für die gewerblich genutzten und mittelgroßen PV-Anlagen viele Hürden, die mit dem Solarpaket I beseitigt werden. Flexiblere Schwellenwerte, attraktive Direktvermarktungsmöglichkeiten und geringere bürokratische Hindernisse sollen den Ausbau unterstützen.
Diese neuen Änderungen gibt es für Gewerbe-PV:
Gerade für Gewerbe-PV wurden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Anlagen trotz höherer Dachkapazität klein gehalten. Dem wirken die Maßnahmen des Solarpakets I entgegen und gewerbliche Betreiber können ihre Solaranlagen zukünftig profitabel dimensionieren.
Erst kürzlich verabschiedet, werden die Änderungen des Solarpakets I erst im nächsten Jahr ihre volle Wirkung zeigen. Währenddessen arbeitet die Bundesregierung bereits an der neuen Gesetzesvorlage für das Solarpaket II. Hier werden weitere Maßnahmenpakete zum Photovoltaikausbau in Deutschland vorbereitet.
Hierzu zählen unter anderem:
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Solarpakets I und den vollständigen Gesetzesentwurf sowie die zugrundeliegende PV-Strategie der Bundesregierung.