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15. Februar 2022
Mit der aktuellen Reform der Landesbauordnung hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen neue Vorschriften für nachhaltiges Bauen beschlossen. Im Zuge dieser Neuregelungen müssen ab 2022 alle neuen gewerblichen Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht werden und mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet sein.
Diese Solarpflicht betrifft allerdings ausschließlich neu gebaute und offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden. Wenn also ab diesem Jahr ein neuer Supermarkt oder auch Möbelhaus, Baumarkt sowie Geschäftszentrum gebaut wird, dann müssen die anliegenden Parkplätze ab 35 Stellplätzen zum einen überdacht sein und zusätzlich mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.
Damit will die Landesregierung erreichen, dass der Ausbau der Solarenergie schneller voranschreitet. Schließlich sollen bis zum Jahr 2030 die Stromerzeugung aus PV-Anlagen gegenüber 2018 verdoppelt werden. Und gerade Gewerbedächer bieten für diese ehrgeizigen Ziele ein hervorragendes Potenzial.
Der erzeugte Ökostrom aus den überdachten Parkplätzen mit einer Photovoltaikanlage kann vielfältig genutzt werden. Diese Nutzungsmöglichkeiten bieten sich für Industrie, Handel und Handwerk an:
Eher selten wird die Option gewählt, eine komplette Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Stromnetz vorzunehmen, da der wirtschaftliche Vorteil im Vergleich zum Eigenverbrauch nicht angemessen gegeben ist. Jedoch wird der nicht nutzbare Strom eingespeist. Für die Einspeisevergütung nach § 48 EEG wird der überdachte Parkplatz als eine „sonstige bauliche Anlage“ gewertet.
Eine weitaus wirtschaftlich attraktivere Variante ist die Eigennutzung des selbst produzierten Solarstroms in einem Gewerbebetrieb. Dafür muss lediglich der Preis für die Gestehungskosten gezahlt werden sowie des Anteils an der EEG-Umlage. Und das macht den Eigenverbrauch deutlich günstiger, als Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.
Ebenfalls können zusätzlich zum Eigenverbrauch Ladestationen für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz als Service eingerichtet werden. Somit kann der selbst erzeugte Ökostrom für das Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Firmengelände zusätzlich genutzt werden.
Ebenfalls kann der Solarstrom gegen ein Entgelt Dritten zur Verfügung gestellt werden, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden. Das können beispielsweise Mieter in einem Einkaufszentrum, Betreiber einer Autowaschanlage oder von Ladestationen für E-Autos sein.
Parkplätze lassen sich nicht nur zum Parken nutzen. Mit Überdachung und Photovoltaik bekommen diese großen, versiegelten Flächen weitere sinnvolle und durchaus umweltfreundliche Zusatzaufgaben.
Diese Vorteile ergeben sich aus den Neuregelungen der Landesbauverordnung:
Jedoch das wichtigste Argument dürfte nach wie vor sein, dass durch die zusätzliche Fläche für Photovoltaik-Anlagen die Gewinnung von grünem Strom gefördert wird.
Gewerbedächer bieten ein großes Potenzial, wenn es um die eigene Solarstrom-Erzeugung geht. Die großen Dachflächen sind oftmals ungenutzt. Und doch bieten sie für Industrie- und Gewerbeunternehmen sehr günstige Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen.
Der erhöhte Strombedarf während des Tages kann so sehr komfortabel und gewinnbringend durch eigenen Solarstromverbrauch aufgefangen werden. Eigene oder angemietete Dachflächen sorgen mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet für eine unabhängige und wirtschaftliche Ökostromversorgung. Und gleichzeitig wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
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