12. Mai 2022

E-Mobilität - ab 01.04.22 tritt in NRW neue Förderung für Ladeinfrastrukturen in Kraft

Mit rund 54 Millionen Euro Förderbudget unterstützt das Bundesland Nordrhein-Westfalen ab dem 1. April Investitionen in Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Das bestehende Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ wurde um eine Reihe neuer Förderungen erweitert.

Ziel der neuen Fördermaßnahmen ist, die Ladeinfrastruktur weiter in NRW auszubauen und bestehende Lücken im Ladenetz zu schließen. Dafür wurden neue und attraktive Fördermaßnahmen eingeführt, die sowohl für Privatleute als auch Unternehmen interessant sind.

Welche Fördermaßnahmen gibt es?

Es werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche sowie private Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge gefördert.

So gibt es für Stellplatzkomplexe und Garagenhöfe einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro (oder 40 Prozent der Investitionskosten), um die entsprechenden Netzanschlüsse für die Ladeinfrastruktur zu erweitern. Zudem werden auch wieder Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro gefördert – unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine neue Photovoltaikanlage installiert wird. Dies gilt sowohl für Privatleute als auch Unternehmen.

Weiterhin werden Ladepunkte mit je 1.000 Euro bezuschusst an Stellplätzen für Mieter*innen von Wohngebäuden, Eigentumswohnanlagen und Mitarbeiterparkplätzen. Dabei ist die Errichtung einer neuen EE-Anlage keine Voraussetzung.

Für betriebliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende oder E-Tankstellen 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Falls der Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage bezogen wird, sind es sogar 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung.

Darüber hinaus erhalten Unternehmen und Gewerbetreibende für öffentlich zugängliche Ladepunkte einen Zuschuss von 1.500 Euro je Ladepunkt. Wenn dieser eine Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt hat, wird er mit 250 Euro je Kilowatt gefördert.

Erstmalig werden auch kommunale Ladeinfrastrukturen, Lastenräder sowie Elektrolyseure für Wasserstoff-Tankstellen gefördert. Auch Umsetzungskonzepte, elektrische Lastenfahrräder, E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und E-Fahrzeuge für Kommunen erhalten Förderungen.

Hier finden Sie alle Details zu den Förderungen übersichtlich dargestellt.

Welche Ausgaben werden bezuschusst?

Sind an die Förderung Bedingungen geknüpft?

Grundsätzlich ist die wichtigste Voraussetzung für die Förderung, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien bezogen wird. Dies kann in Form eines Grünstrom-Liefervertrages nachgewiesen werden. Zulässig ist auch die Nutzung von vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom aus einer Photovoltaikanlage. Dabei muss jedoch eine Mindestnennleistung je Projekt vorliegen.

Weiterhin haben die Installation und der Aufbau der neuen Ladeinfrastruktur durch ein Fachunternehmen zu erfolgen. Dieses gewährleistet die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Zudem muss die Ladeleistung je Ladepunkt mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen.

Letztlich muss der Förderantrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Dabei kann der Antrag jederzeit über das elektronische Antragsformular eingereicht werden. Die Förderung läuft zum 30. Juni 2024 aus.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen diese Schritte des Verfahrens eingehalten werden:

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Fachhandwerkbetriebs wird eingeholt.
  2. Das Online-Antragsformular wird ausgefüllt und der Kostenvoranschlag bzw. das Angebot wird direkt hochgeladen. Dann muss nur noch ein PIN-Code angefordert werden. Nach Erhalt per E-Mail wird dieser zur Verifizierung eingetragen.
  3. Jeder PIN-Code wird einmalig vergeben und muss innerhalb von 30 Minuten eingetragen werden. Anschließend sind nur noch die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Der Antrag wird gesendet und Sie erhalten abschließend eine automatische Eingangsbestätigung.
  4. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und die Maßnahmen zur Errichtung der Ladestationen können beginnen.
  5. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid die Zuwendung abgerufen werden.
  6. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Förderung überwiesen.

Nähere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Förderung erhalten Sie hier.

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