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18. Januar 2022
Mit insgesamt 350 Millionen Euro werden nun Unternehmen und Kommunen für den Aufbau von Ladeinfrastrukturen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die staatliche Förderbank KfW unterstützt. Die Zuschussprogramme KfW 441 für Unternehmen und KfW 439 für Kommunen bezuschussen die Errichtung neuer Ladestationen für Elektrofahrzeuge in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen.
Mit diesen Förderprogrammen wurde ein wichtiger Grundstein für Unternehmen und Kommunen gelegt und dank der großzügigen Unterstützungen ist nun der Weg geebnet, um Ladeinfrastrukturen auf den hauseigenen Mitarbeiterparkplätzen massiv ausbauen zu können. Und somit das Aufladen sowohl von gewerblich sowie kommerziell genutzten Fahrzeugen als auch von privaten E-Autos der Beschäftigten zu ermöglichen.
Dabei können Unternehmen von einer Förderung von bis zu 45.000 Euro pro Standort (Investitionsadresse) profitieren und für Kommunen entfällt sogar jegliche Festsetzung einer Förderobergrenze. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Zuschuss direkt auf das Konto des Unternehmens bzw. der Kommune ausgezahlt wird.
Bezuschusst werden der Kauf und die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wie z. B. Ladesäulen auf einem Mitarbeiterparkplatz, inklusive des Netzanschlusses.
Dabei können die folgenden Antragsberechtigten den Investitionszuschuss nutzen:
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprogramm (KfW 439) „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ stellen.
Mit der staatlichen Unterstützung „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ werden der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen bezuschusst, die nicht öffentlich zugänglich sind. Das heißt, dass die Ladesäulen auf einem Privatgrundstück stehen, die nur einem begrenzten Personenkreis, wie z. B. Beschäftigten und Mitarbeitenden, zugänglich sind. Oder bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen wird der Zugriff auf die Ladesäule durch ein Sicherungssystem nur diesem begrenzten Personenkreis ermöglicht. Dabei können an den Ladepunkten sowohl Firmen- sowie Dienstwagen als auch private E-Autos der Belegschaft aufgeladen werden.
Diese Investitionen werden vom BMVI gefördert:
Unter dem folgenden Link können Sie sehr schnell prüfen, ob Ihre geplanten Ladestationen die Anforderungen für die Förderung erfüllen. -> Weiter zur Liste der geförderten Ladestationen
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an Unternehmen erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe und ist nicht kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen.
Das sind die Förderquoten:
Ergänzend können für weitere Investitionsvorhaben zusätzliche KfW-Förderprodukte in Anspruch genommen werden, wie z. B. zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage
An den Ladesäulen dürfen ausschließlich unternehmenseigene E-Fahrzeuge geladen werden. Das können E-Autos aus dem Fuhrpark sein. Dazu gehören beispielsweise Dienstwagen, Flottenfahrzeuge, Firmenwagen und Carsharing-Fahrzeuge. Ebenfalls dürfen private E-Autos von Beschäftigten die Ladepunkte nutzen. In dieser Förderung sind Ladevorrichtungen für Kundenparkplätze nicht inbegriffen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um von der KfW-Förderung zu profitieren:
Diese folgenden Schritte sind zum Erhalt des Fördergeldes auf dem unternehmenseigenen Konto notwendig:
Noch bevor die Ladestationen bestellt werden, muss der Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller dafür notwendigen Unterlagen. Bereits bei Antragstellung muss die genaue Anzahl der Ladepunkte angegeben werden.
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie durch die KfW eine Antragsbestätigung. Nun können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen und geben die verbindliche Bestellung der Ladestationen auf und/oder schließen einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab.
Nachdem Sie die Ladestationen in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW.
Nachdem Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestationen auf der Online-Plattform der NOW mit der entsprechenden Reporting-ID und die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts mit allen Rechnungen bestätigt haben, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihrem Konto ausgezahlt.
Nutzen Sie die attraktive KfW-Förderung für Ihr Unternehmen und kontaktieren Sie unser Team E-Mobilität. Wir stehen Ihnen bei der herstellerunabhängigen Beratung gern zur Verfügung. Und gemeinsam planen wir ganz nach Ihren persönlichen Anforderungen sowie Gegebenheiten das Vorhaben und beschaffen die notwendigen Komponenten für die neue Elektroladeinfrastruktur Ihres Unternehmens.
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