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24. November 2022
Mit sinkenden Einspeisevergütungen und zahlreichen ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen stellen sich viele Betreiber die Frage, wie sie überschüssig erzeugten Solarstrom am besten vermarkten können. Klassisch kann die Solarenergie, die nicht selbst verbraucht wird, natürlich in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Jedoch ist der Markt dynamisch und es gibt heute verschiedenste Alternativen, die eigene Überschussproduktion zu verkaufen. Die neuen Geschäftsmodelle bieten vielfältige Optionen: Vom Gang an die Börse bis hin zum Verkauf an den Nachbarn ist so gut wie alles möglich.
Und wenn der Strompreis über der Vergütung für die Netzeinspeisung liegt, ist es mit Sicherheit wirtschaftlich sinnvoller, auf maximalen Eigenverbrauch zu setzen oder alternative Geschäftsmodelle zum Verkauf des eigenen Solarstroms in Betracht zu ziehen.
Nah liegt die Idee, einfach den selbsterzeugten Solarstrom an Mieter oder Nachbarn zu verkaufen. Und bei der aktuellen Preisgestaltung der Stromversorger können Solaranlagen-Betreiber ihren grünen Ökostrom tatsächlich zu attraktiveren Preisen verkaufen.
Zwar können die Kosten für selbst produzierten Ökostrom je nach Größe und Ausstattung der Photovoltaik-Anlage variieren, jedoch lässt sich im Schnitt mit Kosten von circa 10 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Demgegenüber stehen durchschnittlich 37 Cent, die im ersten Halbjahr 2022 den Verbraucher eine Kilowattstunde Strom kostete.
Auch die aktuellen Einspeisevergütungen, die bei rund 6 Cent (März 2022) liegen, und die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage sprechen für das Konzept, den eigenen Solarstrom gewerblich mit Nachbarn, der Kommune und auch Betrieben in der Nachbarschaft zu teilen.
Streng genommen handelt es sich hier nicht um einen Verkauf der eigenen Solarenergie. Vielmehr funktioniert das Prinzip wie ein virtueller Stromspeicher. So verspricht eine Stromcloud, wie wir es bereits von einer Datencloud aus dem IT-Bereich kennen, dass der Ökostrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage gespeichert wird.
Wenn im Sommer die eigene Solaranlage viel Strom produziert, der nicht selbst verbraucht werden kann, dann fließt er in die Stromcloud bzw. Stromcommunity. So zahlt ein Stromversorger keine Einspeisevergütung, sondern der Solaranlagen-Betreiber verfügt über ein Strom-Guthaben. Dieses kann in Zeiten mit wenig Sonnenlicht abgerufen und genutzt werden, wie beispielsweise im Winter oder während der Nacht.
Jedoch wird in der Praxis der eigene Strom nicht wirklich gespeichert, sondern steht allen Nutzern der Stromcloud sofort zum Verbrauch zur Verfügung. Damit ist die Energie aus dem Stromguthaben, die zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird, nicht die eigene, sondern eine zum entsprechenden Zeitpunkt produzierte. Somit sorgen alle PV-Betreiber der Stromcloud gemeinsam dafür, dass eine kontinuierliche Versorgung mit grünem Strom gewährleistet ist.
Eine weitere Möglichkeit, den eigenen Solarstrom zu verkaufen, ist die Direktvermarktung. Also ein direkter Verkauf des ins öffentliche Netz eingespeisten Sonnenstroms über einen Direktvermarkter. Und auch diese Option ist wirtschaftlich und rechnet sich im Vergleich zur EEG-Vergütung – sowohl bei Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen.
Dabei wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse über das sogenannte Marktprämienmodell vermarktet. Und dafür werden von Solaranlagen-Betreibern in der Regel Direktvermarkter beauftragt. Für die Stromlieferung erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die sich aus dem Verkaufserlös des Direktvermarkters und der Marktprämie einschließlich Managementprämie des zuständigen Netzbetreibers zusammensetzt.
Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von über 100 kW haben, sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Hingegen können kleinere Solaranlagen-Betreiber wählen, ob sie die Einspeisevergütung oder eine Direktvermarktung bevorzugen.
Unter der Dachgenossenschaft Bürgerwerke eG sind regionale Bürger-Energiegenossenschaften zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Energieversorgung zu regionalisieren und eine dezentrale Energiewende voranzutreiben. Die Genossenschaften betreiben derzeit über 1.400 Erneuerbare-Energien-Anlagen und Betreiber von größeren Solaranlagen können Ihren PV-Strom an die Bürger-Energiegenossenschaften direkt verkaufen.
Bereits in der EEG-Novelle aus dem Jahr 2012 wurde erstmalig die grundlegenden Regelungen zur Direktvermarktung von PV-Strom festgelegt (§ 33a – i EEG 2012). Damit wurde ermöglicht, dass bei Ablauf der gesetzlich garantierten 20-jährigen EEG-Vergütung ein Weiterbetrieb durch Direktvermarktung erfolgen kann.
Nach heutigem Stand gibt es nach aktuellen EEG-Regelungen eine verpflichtende und eine optionale Direktvermarktung:
Wurde die Photovoltaik-Anlage nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen und liegt die Leistung bei mehr als 100 kW, sind die Betreiber zur Direktvermarktung verpflichtet.
Auch kleinere Anlagen-Betreiber können in die Direktvermarktung gehen, selbst wenn sie noch von der Einspeisevergütung profitieren. Der Wechsel zwischen Direktvermarktung und EEG-Vergütung kann jeweils zum Monatsbeginn erfolgen.
Wenn sich ein Solaranlagen-Betreiber für die Direktvermarktung entscheidet oder aufgrund der Größe der Anlage dazu verpflichtet ist, dann sind einige technische Voraussetzungen und Auflagen zu erfüllen. Dafür muss die Solaranlage beispielsweise über eine technische Ausstattung verfügen, die es dem Vermarktungsunternehmen möglich macht, jederzeit die Ist-Einspeisung abzurufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert zu regeln. Hier gilt es abzuwägen, ob diese zusätzliche Investition in die Technik, sich tatsächlich bei kleineren Anlagen rechnet, deren Betreiber eine Direktvermarktung anstreben.
Stand Oktober 2022