✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
✓ B2B-Onlineshop ✓ Vor 19 Uhr bestellt – Lieferung am nächsten Tag* ✓ >350.000 hochwertige Produkte
03. Februar 2022
Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020
Zwar wird die T8 Leuchtstofflampe erst 2023 endgültig aus dem Verkehr gezogen, aber es lohnt sich schon jetzt, die alten und ineffizienten Leuchtmittel durch energiesparende LED-Lichtquellen zu ersetzen.
Die Lichtausbeute einer Leuchtstofflampe ist mit ca. 80 Lumen/W im Vergleich zu LED-Lichtquellen nicht mehr zeitgemäß. Aktuelle und für die Industrie geeignete LED-Leuchten leisten bis zu 160 Lumen/W. Auch die Lebensdauer von ca. 15.000 Stunden ist im Vergleich zu LED-Leuchten mit ca. 50.000 Stunden und mehr deutlich schlechter. Aus diesen Gründen sind nun die T8 Leuchtstofflampen von der Ökodesign-Verordnung betroffen.
Neben der Leuchtstofflampe des Typs T8 mit 18, 36 und 58 Watt (600mm, 1200 mm und 1500 mm) sieht die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 ebenfalls ein Verbot für Hochvolt-Halogenlampen R7s > 1700 lm sowie Niedervolt-Halogenleuchten (G4, GY6.35 und G9) ab dem 01.09.2023 vor.
Haben Sie noch T8-Lampen im Einsatz? Dann sprechen Sie uns an! Egal ob ein Austausch mit LED-Tubes oder eine Komplettsanierung für Sie das Richtige ist, wir erarbeiten für Sie ein individuelles Sanierungskonzept. Energiesparend, langlebig, umweltfreundlich und herstellerneutral. Profitieren Sie von unserem Know-how. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und beraten Sie gerne!